§ 1 Geschäftsgrundlage
- Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Maschinenbau & Fahrzeugtechnik, Inhaber Herr Tommy Unteutsch, Knautnaundorfer Straße 215a, 04249 Leipzig, im Folgenden „Verkäufer“ genannt, und dem jeweiligen Kunden.
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Spätestens mit mündlicher oder schriftlicher Auftragserteilung bzw. mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Käufers verpflichten uns, auch ohne ausdrücklichen Widerspruch, nicht.
- Die nachstehenden Bedingungen beziehen sich auf Lieferungen und Leistungen einschließlich Werkstattaufträgen
- Alle mündlichen Nebenabreden und eventuell nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Ebenso gilt eine Bestellung erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurde. Verbindlich ist aber allein der Text unserer Auftragsbestätigung. Der Verkäufer ist an sein Angebot vier Wochen gebunden, wenn nicht anderweitige Abreden getroffen wurden.
§ 2 Preise, Zahlungsbedingungen & Eigentumsvorbehalt
- Alle Preise verstehen sich ab Werk und in Euro (€)
- Soweit nicht anders genannt, verstehen sich die Preise ausschließlich Fracht, Versicherung, Verpackung und des am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Satzes der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Ändern sich die Kosten für Löhne, Material und Energie, so behalten wir uns vor, die angegebenen Preise entsprechend zu ändern.
- Voranschläge für Instandsetzungs- und Einbauarbeiten werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber unverbindlich.
- Der Kaufpreis kann durch Barzahlung, Vorkasse, Lastschrifteinzug, per Nachnahme, auf Rechnung oder Paypal entrichtet werden.
- Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung durch genannte Zahlungsmöglichkeiten. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Lastschrift oder von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Verkäufer endgültig gutgeschrieben ist.
- Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem entsprechenden Zeitpunkt ab Zinsen in von Höhe von 3 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als Verzugsschaden zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist uns
einen geringeren Verzugsschaden nach.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
- Kommt bei vereinbarter Ratenzahlung der Käufer mit zwei Raten in Verzug, so wird der gesamte Restkaufpreis zur Zahlung fällig. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungseinreden des Käufers werden ausgeschlossen. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Gegenständen vor, bis alle Forderungen aus den Geschäftsverbindungen befriedigt sind. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
- Der Käufer ist verpflichtet, unverzüglich eine Pfändung des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstandes oder sonstige Beeinträchtigungen durch Dritte dem Verkäufer anzuzeigen. Des Weiteren hat der Käufer den Verkäufer von einer Weiterveräußerung und dem Entstehen einer Forderung zu unterrichten, wenn der Eigentumsvorbehalt noch wirksam ist.
- Ein Eigentumserwerb des Käufers an dem Vorbehaltsgegenstand gemäß § 950 BGB im Falle einer Be- und Verarbeitung ist ausgeschlossen. Das Eigentum des Verkäufers geht demgemäß in diesem Falle nicht unter, sondern erstreckt sich auf den ganzen Gegenstand. Dies gilt auch im Fall einer Vermischung oder Vermengung mit anderen Gegenständen (§§ 947, 948).
- Ein Skontoabzug durch den Käufer kann nur erfolgen wenn er ausdrücklich in der jeweiligen Rechnung ausgewiesen ist.
- Bleibt der Besteller nach Anzeige der Fertigstellung mit der Übernahme, der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder Stellung einer etwa vereinbarten Sicherheit länger als 14 Tage im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Falle ist der Verkäufer berechtigt, mindestens 20 % des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen, wobei das Recht auf Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten bleibt, insbesondere evtl. zusätzliche Lagerkosten oder Wertminderungen bei einem späteren Abverkauf des erstellten Gutes.
§ 3 Gewährleistung und Haftung
- Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers, insbesondere unter Ausschluss jeglicher Folgeschäden des Käufers, Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
- Die Gewährleistungsfrist für Endverbraucher, beträgt für neue bewegliche Sachen bei nicht gewerblicher Nutzung oder gleichzusetzender Beanspruchungen 2 Jahre, für gebrauchte
bewegliche Sachen 1 Jahr und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Für gewerbliche Kunden beträgt die Gewährleistung grundsätzlich 12 Monate vom Tage der Lieferung. Durch Inanspruchnahme wird diese nicht verlängert oder neu begonnen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
- Dem Verkäufer sind Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, kostenfrei an den Verkäufer zu schicken. Dem Verkäufer ist auf jeden Fall vorrangig die Möglichkeit zu geben, eine Stellungnahme und Vorschläge zur Behebung eines evtl. Mangels abzugeben. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleitung gegenüber dem Verkäufer aus.
- Dem Käufer bleibt das Recht vorbehalten bei mehrfachem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung eine Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
- Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleiß- und Tuningteile sowie auf Oberflächen und Verchromung, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden, sowie im Falle einer nur unerheblichen Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit.
- Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Sie sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar.
- Die Beseitigung von Montagemängeln muss dem Verkäufer zugestanden werden. Transport-, Fahrt-, Ausfall- oder sonstige Folgekosten gehen zu Lasten des Käufers.
- Wandlungs-, Minderungs- oder sonstige Schadensersatzansprüche, sowie
Ansprüche aus einem mittelbaren oder unmittelbaren Schaden sind ausgeschlossen.
- Die vom Verkäufer übernommene Gewährleistung erlischt, wenn der gelieferte Gegenstand von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist. Des Weiteren, wenn Mängel auftreten aufgrund nicht sachgemäßen oder fahrlässigen Umgangs sowie unsachgemäßer oder fehlender bzw. falscher Wartung oder Inbetriebnahme, sofern diese der Verkäufer nicht selbst zu verantworten hat. Die Gewährleistung wird ferner ausgeschlossen, wenn eine Überschreitung des nach einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zulässigen Gesamtgewichts oder der Achsdrücke oder der dem Liefervertrag zugrunde liegenden Nutzlast oder Fahrgestelltragfähigkeit vermutet werden kann. Natürlicher Verschleiß ist ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 476a BGB.
- Für Abhandenkommen oder Beschädigung aller dem Käufer gehörenden Gegenstände durch Feuer, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Plünderung und/ oder andere Ursachen wird in keinem Fall eine Haftung übernommen.
- Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Waren und Leistungen des Verkäufers und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
§ 4 Gefahrenübergang
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferware ab unserem Werk auf den Besteller über.
- Bei Verbrauchern liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.
- Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so ist der Beginn der Gewährleistungsfrist und Zahlungsfrist das jeweilige Datum der Anzeige der Versandbereitschaft, die nicht notwendigerweise schriftlich zu erfolgen hat, sondern in mündlicher Form ausreichend ist.
§ 5 Lieferung & Rücksendung
- Die vom Verkäufer genannten Lieferfristen sind in jedem Falle unverbindlich. Aus eventueller Überschreitungen der Lieferfristen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden, es sei denn, dass die Einhaltung des genannten Termins ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die vom Verkäufer benannte Lieferfrist beginnt erst mit dem Inkrafttreten des geschlossenen Kundenvertrages.
- Bei Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, ganzer oder teilweiser Stilllegung des Betriebes des Verkäufers, gleichgültig aus welchem Grunde, oder aber auch bei Eintritt der gleichen Ereignisse im Werke eines wesentlichen Lieferanten, weiter im Kriegsfall, bei inneren Unruhen oder Verfügungen von Behörden, sowie in allen anderen Fällen höherer Gewalt verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Verlängerte Lieferfrist gibt dem Besteller in keinem Fall das Recht auf Schadensersatz. Der Verkäufer wird in diesem Fall den Käufer unverzüglich über die Verlängerung oder Nichtverfügbarkeit der Artikel informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Der Verkäufer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.
- Der Verkäufer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nach Vertragsschluss Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers bekannt werden, durch welche ihm seine Rechte nicht mehr genügend gesichert erscheinen.
- Der Verkäufer behält sich Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand und sein Aussehen nicht wesentlich verändert werden. Im Übrigen sind die unserem Angebot beigefügten Unterlagen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, technischen Angaben, Muster etc. nur annäherungsweise maßgebend.
- Ein Rückgaberecht besteht nur für Privatkunden. Die Rückgabe kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die Ware muss in diesen Fällen innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zurückgeschickt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer bis zu einem Rechnungswert von 40,00 € oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Die Ware hat sich in jedem Fall in ungenutztem und wiederverkaufsfähigem Zustand zu befinden und muss in der unbeschädigten Originalverpackung beim Verkäufer eintreffen. Der Verkäufer ist berechtigt für entsiegelte, eingebaute oder benutzte Ware eine angemessene Benutzungsgebühr zu erheben oder diese von der Rückgabe auszuschließen. Dies gilt auch für Datenträger, Bücher, Zeitschriften, technische Beschreibungen oder Anleitungen und Gutachten, wenn deren Inhalte dem Kunden zugänglich waren, sowie speziell für den Kunden bestellte oder beschaffte Teile oder Anfertigungen, auch wenn diese aus Standardkomponenten zusammengesetzt wurden, sowie Zuschnitte und Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder verderben können, sowie für Batterien, Akkus, Leuchtmittel, Elektro- und Elektronikbauteile.
- Im Falle der Rücksendung der Ware auf Grund eines Widerrufsrechts oder im Rahmen der Gewährleistung hat der Kunde grundsätzlich die freie Wahl der Rücksendungsart. Jedoch kann der Verkäufer vom Kunden die Mehrkosten für die Rücksendung erstattet verlangen, wenn der Kunde ohne besondere Veranlassung eine teurere Rücksendungsart gegenüber der Hinsendung gewählt hat.
- Wenn die erhaltene Ware nicht als Paket versandt werden kann, so genügt das schriftliche Rücknahmeverlangen des Käufers. Wurde für die Kaufsache durch oder über den Verkäufer ein Kreditvertrag geschlossen, so ist der Kunde bei rechtzeitiger Ausübung des Widerrufsrechts und Rückgabe der Kaufsache, auch nicht mehr an diesen gebunden. Unberechtigte Rücksendungen, Rücksendungen mit nicht vollständigen Angaben, sowie Rücksendungen wegen nicht eingelöster Nachnahme verpflichten den Käufer zur Übernahme der dem Verkäufer entstehenden Versandkosten.
- Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
- Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 9 nicht feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den Vertragsbeziehungen der Parteien ergeben, ist je nach der gesetzlichen Streitwertsgrenze das Amtsgericht Leipzig oder das Landgericht Leipzig zuständig. Außerdem gilt ausdrücklich Leipzig als Erfüllungsort vereinbart. Maßgebend für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
§ 7 Datenschutz
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten, im Sinne des Bundesdatenschutzes auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dem Kunden steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Verkäufer verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Kundenstammdaten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt. Die Löschung erfolgt unter Berücksichtigung der Einschränkungen durch das Finanzamt.
§ 8 Allgemeines
- Der Kunde erklärt durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und somit geschäftsfähig ist oder falls der Kunde das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, erklärt er durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 7. Lebensjahr vollendet hat und vor dem Bestellvorgang die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters eingeholt hat. Der Verkäufer weist darauf hin, dass ihm entstandene Schäden, die durch falsche Altersangaben, falsche Adressangaben oder Spaßbestellungen entstehen, gegen den Kunden geltend gemacht werden.
- Einige gelieferten Artikel sind Motorsport-Artikel und haben Straßenzulassung nur, wenn diese ausdrücklich angegeben ist. Maßgeblich ist ausschließlich der Inhalt von Mustergutachten und/oder ABE. Ansprüche auf Rücknahme oder Schadenersatz aufgrund behördlicher Beanstandung sind ausgeschlossen. Anspruch auf Wandlung oder Rücktritt vom Kauf besteht nur, wenn die TÜV-Abnahme am Tag der Lieferung in unserem Hause Bestandteil des Auftrags und schriftlich vereinbart ist.
- Das Fahr-, Lenk- und Bremsverhalten kann sich durch Umbauten verändern. Die Fahrweise ist darauf auszurichten. Bei Nutzungsweitergabe an Dritte ist der Fahrzeughalter verpflichtet, darauf hinzuweisen.
- Umbaubedingt ist erhöhter Verschleiß und Betriebsmittelverbrauch möglich. Ferner können Leistungsangaben, Einstellwerte und Wartungsangaben von den Daten des Fahrzeugherstellers abweichen.
- Die technischen Änderungen müssen bei der Wartung berücksichtigt und regelmäßig überprüft werden.
- Nach einem Umbau muss seitens des Käufers nach kurzer Fahrstrecke, spätestens nach einem Tag eine zumutbare Nachkontrolle vorgenommen werden. Insbesondere Fahrwerks- und Radschrauben sind nachzuziehen.
- Angebote des Verkäufers werden grundsätzlich kostenlos abgegeben. Bei darüber hinausgehenden Entwurfsarbeiten ist der Verkäufer jedoch berechtigt, eine angemessene Vergütung zu verlangen.
- Der Kunde hat keinen Anspruch gegen den Verkäufer auf Erwirkung von Ausnahmegenehmigungen (z.B. StVZO, Aufbaurichtlinien der Fahrzeughersteller, Regeln der Berufsgenossenschaften, Arbeitsschutzregeln u.ä).
§ 9 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll diese durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Alle sonstigen Bestimmungen dieser Bedingungen bleiben voll wirksam.